Das Opfer sei gesessen, der Beschuldigte gestanden und er habe direkt auf den Kopf geschlagen. Der Chauffeur habe den Beschuldigten nach den Schlägen auf den Mann gepackt (pag. 154 f.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme berichtete D.________ von Faustschlägen von oben herab, mehrfach, von ihr ausgesehen mit voller Kraft. Der Chauffeur habe den Beschuldigten von hinten gepackt, damit der nicht weiter auf den älteren Herrn einschlägt (pag. 162 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung berichtete sie ebenfalls von starken Schlägen. Von ihr aus habe es ausgesehen, als würde er ihn zu Tode schlagen. Mindestens vier Schläge seien es gewesen.