13 kurz nach vorne gegangen, dann wieder zum älteren Mann. Anschliessend habe er auf diesen eingeschlagen. Dann habe der Chauffeur eingegriffen, um den älteren Mann zu schützen (pag. 93 Z. 121 ff.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte N.________ ihre Aussagen. Dass der Mann (gemeint C.________) das Handy hervornahm und die Polizei verständigt habe, sei der turning point gewesen; da sei der Beschuldigte ausgerastet. Er habe Handy und Brille zu Boden geworfen. Der Beschuldigte habe begonnen, den Mann zusammenzuschlagen.