12 Stirn-, Augenbrauen- und Augenunterlidbereich, Hautunterblutungen am rechten Unterarm und am rechten Handrücken, eine Unterblutung der Bindehaut sowie eine Bindehautlaszeration am linken Auge (vgl. dazu pag. 50 ff., pag. 75 ff.). Durch diese Handlungen wollte A.________ den Beizug der Polizei verhindern. Er griff C.________ aber nicht nur einmal an, sondern verpasste ihm drei bis vier harte, gezielte Faustschläge gegen eine allerseits bekannte, absolut heikle Körperstelle. Die Schläge kamen für C.________ absolut unvorbereitet, d.h. ohne jegliche Vorwarnung.