C.________ erlitt durch die vorerwähnten Schläge eine mehrfragmentäre Nasenbeinfraktur, eine Impressionsfraktur des rechten Siebbeins (Lamina Papyracea), ein Monokelhämatom rechts, diverse Rissquetschwunden im Gesicht, namentlich im Stirn- und Augenbrauenbereich sowie eine Rissquetschwunde am rechten Augenunterlied, welche allesamt genäht werden mussten. Weiter zog sich C.________ Hautunterblutungen am rechten Unterarm sowie am rechten Handrücken, eine Unterblutung der Bindehaut (Hyposphagma) sowie eine Bindehautlaszeration am linken Auge zu.