942 f.): A.________ schlug am 27. Dezember 2018 in Münsingen bei der Bushaltestelle O.____-strasse stehend mit der geballten Faust, evtl. mit beiden Fäusten, zwei bis vier, jedoch mindestens zwei Mal gezielt und mit voller Wucht in den Gesichts- und Kopfbereich des sitzenden, ihm aufgrund von Alter und Statur körperlich klar unterlegenen C.________, wobei A.________ bei den Schlägen jeweils mit der Faust ausholte resp. aufzog und mit voller Kraft zuschlug, wogegen sich C.________ durch Anheben seiner Arme auf Kopfhöhe zu schützen versuchte.