I.6.) und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I.7.) nicht umfasst und dass diese Punkte nebst dem Zivilpunkt in Rechtskraft erwachsen sind. Ebenso könnte die Übertretungsbusse in Rechtskraft erwachsen sein. Zu prüfen blieben die übrigen Punkte, so insbesondere die weiteren Schuldsprüche, die Sanktion (ohne Übertretungsbusse, inkl. Landesverweisung) und die Kosten (pag. 1284 f.). Rechtsanwalt B.________ teilte mit Eingabe vom 17. August 2022 bezugnehmend auf das Schreiben vom 2. August 2022 mit, die im genannten Schreiben enthaltenen Ausführungen würden nach seiner Auffassung zutreffen.