1 des erstinstanzlichen Urteils wie auch Geldstrafe gemäss Ziff. 2 des erstinstanzlichen Urteils), Gewährung des bedingten Vollzugs sowohl der Freiheitsstrafe wie der Geldstrafe sowie Verzicht auf die Landesverweisung (pag. 1226). Mit Schreiben vom 2. August 2022 teilte die Verfahrensleitung dem Beschuldigten mit, dass gestützt auf die Berufungserklärung, wonach eine mildere Strafe auszufällen sei, sowie gestützt auf die Anträge im erstinstanzlichen Verfahren davon ausgegangen wird, dass die Berufung die Schuldsprüche betreffend einfache Körperverletzung zum Nachteil von D.________ (Ziff.