Allerdings ist der Berufungserklärung weiter zu entnehmen, dass die weiteren Verurteilungen und Verfügungen betreffend Zivilklagen von der Berufung ausgenommen seien (Ziff. III.1. bis 5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1226). Die Verteidigung verlange in den anderen Punkten Freisprüche bzw. Verurteilung nur wegen einfacher Körperverletzung, die Verurteilung zu einer geringeren Strafe (sowohl Freiheitsstrafe gemäss Ziff. 1 des erstinstanzlichen Urteils wie auch Geldstrafe gemäss Ziff.