II. A.________ sei darüber hinaus schuldig zu erklären: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 27. Dezember 2018 in Münsingen z. N. C.________; 2. der einfachen Körperverletzung, begangen am 27. Dezember 2018 in Münsingen z. N. E.________; 3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 27. Dezember 2018 in Münsingen; 4. der versuchten Störung des öffentlichen Verkehrs, begangen am 27. Dezember 2018 in Münsingen; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: