6 2. Der Angeklagte sei freizusprechen von den Vorwürfen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Störung des öffentlichen Verkehrs sowie der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von E.________ gemäss Ziffer 2 der Anklageschrift, ohne Ausscheidung von Kosten. 3. Der Angeklagte sei schuldig zu sprechen der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von C.________ gemäss Ziffer 1 der Anklageschrift und demzufolge zu verurteilen zu einer angemessenen, milden Strafe.