3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verteidigung stellte mit Berufungserklärung vom 27. Dezember 2021 für den Beschuldigten den Beweisantrag, es seien eine Kopie des Auszugs aus dem Eheregister, eine Kopie des Familienausweises, eine Kopie von 2 E-Mails und eines Notenblatts i.S. Weiterbildung, Zahlungsbelege betreffend Zivilforderungen, eine Kopie des E-Mails von L.________ betreffend Rückzug Privatklage und eine Kopie des E- Mails von E.________ betreffend Rückzug Privatklage zu den Akten zu nehmen.