1226 ff.) datiert vom 27. Dezember 2021 und ging ebenfalls innert Frist am 28. Dezember 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein. Mit vorgenannter Berufungserklärung ersuchte die amtliche Verteidigung des Beschuldigten um Mitteilung, ob die beigelegten Kopien von E-Mails des Straf- und Zivilklägers E.________ und der Straf- und Zivilklägerin F.______ AG für den Rückzug der Privatklagen genügten oder ob unterschriebene Bestätigungen in Papierform im Original erforderlich seien (pag. 1227). Mit Verfügung vom 28. Dezember 2021 (pag.