2 Die Polizeihaft von einem Tag wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 70.00, ausmachend total Fr. 2'100.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von Fr. 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 17'150.00 und Auslagen von Fr. 4'908.80, insgesamt bestimmt auf Fr. 22'058.80.