Pra 110 2021 Nr. 107], Urteile des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021, 2C_228/2021 vom 23. November 2021, 2C_115/2021 vom 21. Februar 2022 und 2C_941/2020 vom 8. Juli 2021). In den zitierten Bundesgerichtsentscheiden wurde festgehalten, dass die Maskentragpflicht einen leichten Eingriff in die davon tangierten Grundrechte darstelle. Der Eingriff beruhe hierbei auf Art. 40 EpG, welcher zwar hinsichtlich der Massnahmen, die zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten ergriffen werden könnten, weit gefasst sei, aber trotzdem eine hinreichende gesetzliche Grundlage darstelle.