2. Berufung Mit Eingabe vom 11. September 2021 meldete der Beschuldigte gegen das vorgenannte Urteil vom 8. September 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 38; Art. 399 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung; StPO, SR 312.0). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert auf den 3. Dezember 2021 (pag. 44 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 zugestellt (pag. 64 f.).