nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (unverzügliche Mitteilung des Dispositivs; Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Dispositiv und Motiv innert 10 Tagen) - dem Nachrichtendienst des Bundes (Dispositiv und Motiv innert 10 Tagen) - AI.________, v.d. durch Fürsprecherin BS.________ - der CL.________ (Dispositiv auszugsweise; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)