IV. 1. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erstellten DNA-Profile (PCN .________; .________, .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).