5. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 650.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 6. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 29'380.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 7. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'750.00 (1/2 von total CHF 3'500.00; ohne Kosen für die amtliche Verteidigung). III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: