3. A.________ wird die Weisung erteilt, sich während der Probezeit oder so lange dies ärztlich indiziert ist, bei der CL.________, CM.________(Strasse) .________, .________ Bern, einer Behandlung seiner Alkoholprobleme zu unterziehen. 4. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00, vollumfänglich als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15.06.2020. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.