11. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________; .________; .________; .________; .________; .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 42 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.