2288) ein volles Honorar von insgesamt CHF 3'690.00 (13.67 Stunden à CHF 270.00 zzgl. Auslagen und MWST) geltend, wobei er den Aufwand für die Teilnahme an der Hauptverhandlung noch offen liess. Mit Blick auf die Verhandlungsdauer sowie eine Nachbesprechung mit dem Beschuldigten werden dem Gesamtaufwand fünf Stunden hinzugerechnet und mit dem üblichen Stundenansatz von CHF 200.00 (volles Honorar: CHF 250.00) entschädigt. Demzufolge wird Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 4'633.45 ausgerichtet.