Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verurteilung des Beschuldigten unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (teilbedingter Vollzug), zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 650.00, unterliegen beide Parteien ungefähr in gleichem Masse. Es erscheint deshalb angemessen, sowohl dem Beschuldigten als auch dem Kanton Bern jeweils 1/2 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'750.00, aufzuerlegen.