Die sich daraus ergebende Strafe von insgesamt CHF 675.00 ist wiederum aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit um 75% zu reduzieren, was eine Übertretungsbusse von rund CHF 170.00 ergibt, welche im Umfang von 2/3, ausmachend rund CHF 110.00, asperierend zu berücksichtigen ist. 7.20.4 Täterkomponenten und Fazit Aufgrund der Vorstrafe und des Nachtatverhaltens wirken sich die Täterkomponenten auch vorliegend – wie bei der Freiheitsstrafe (vgl. E. 7.15.2 oben) und der Geldstrafe (vgl. E. 7.19.3) – leicht straferhöhend aus, was schliesslich zu einer Gesamtbusse von CHF 650.00 und damit zur Bestätigung der vorinstanzlich ausge-