Weil sich der Beschuldigte am 9. Juni 2018 sowohl der Nachtruhestörung als auch des unanständigen Benehmens schuldig machte, rechtfertigt es sich, hierfür die Strafe auf CHF 225.00 festzusetzen. Die sich daraus ergebende Strafe von insgesamt CHF 675.00 ist wiederum aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit um 75% zu reduzieren, was eine Übertretungsbusse von rund CHF 170.00 ergibt, welche im Umfang von 2/3, ausmachend rund CHF 110.00, asperierend zu berücksichtigen ist.