39 (Nachtruhestörung), vom 30. Mai 2019 (Nachtruhestörung) sowie vom 8. Januar 2020 jeweils die gemäss VBRS-Richtlinien vorgeschlagene Übertretungsbusse von CHF 150.00 auszusprechen. Weil sich der Beschuldigte am 9. Juni 2018 sowohl der Nachtruhestörung als auch des unanständigen Benehmens schuldig machte, rechtfertigt es sich, hierfür die Strafe auf CHF 225.00 festzusetzen.