In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft liegt weder eine erstmalige Widerhandlung noch ein Konsum während einer kurzen Zeitspanne vor, weshalb hier nicht von einem «Normalfall» ausgegangen werden kann. Der Beschuldigte konsumierte regelmässig – sogar teilweise täglich – sowohl Marihuana als auch Kokain und dies über einen längeren Zeitraum von mehr als 1.5 Jahren, weshalb es sich rechtfertigt, die Übertretungsbusse auf CHF 450.00 festzusetzen. 7.20.2 Asperation (Verunreinigung fremden Eigentums) Vorliegend urinierte der Beschuldigte in den Aussackungsräumlichkeiten der Polizeiwache (pag.