38 den Konsum weicher Drogen eine Busse ab CHF 100.00 und für den Konsum harter Drogen eine Busse ab CHF 200.00 vor, was je nachdem, insbesondere bei Rückfall, zu erhöhen sei (VBRS-Richtlinien 2017/2019/2020/2021, S. 25). In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft liegt weder eine erstmalige Widerhandlung noch ein Konsum während einer kurzen Zeitspanne vor, weshalb hier nicht von einem «Normalfall» ausgegangen werden kann.