Strafvollzug Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00 (Art. 34 Abs. 2 StGB). Aufgrund der fortwährenden Sozialhilfeabhängigkeit und des fehlenden Vermögens des Beschuldigten ist der Tagessatz auf das Minimum von CHF 30.00 festzusetzen.