173 StGB). Der Referenzsachverhalt VBRS sieht für Beschimpfungen («Arschloch», «Wixer», «Dumme Siech») in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen 10 Strafeinheiten als Ansatz vor (VBRS-Richtlinien 2017/2019/2020/2021, S. 48). Vorliegend erachtet die Kammer sämtliche zu beurteilende Beschimpfungen von der Schwere her untereinander vergleichbar. Im Gegensatz zum Referenzsachverhalt beschimpfte der Beschuldigte die Polizisten allerdings mehrfach und massiv. Diese Intensität wirkt sich entsprechend straferhöhend aus.