Die Gesamtstrafe ist in einem dritten Schritt um die bereits mit Strafbefehl vom 15. Juni 2020 rechtskräftig beurteilte Beschimpfung (=Grundstrafe) angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist von dieser hypothetischen Gesamtstrafe die rechtskräftige Strafe des Ersturteils abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. 7.19.2 Tatvorgänge Der Beschuldigte wurde rechtskräftig der mehrfachen Beschimpfung, begangen am 9. Juni 2018, 7./8. Februar 2019, 1. April 2019, 30. Mai 2019, 25./26. Juli 2019 und am 8. Januar 2020, schuldig gesprochen. Die Vorfälle ereigneten sich jeweils anlässlich einer polizeilichen Intervention.