Vielmehr hat das Verfahren sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie auch beim Gericht zu lange gedauert. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots wird vorliegend mit einer Strafminderung 240 Strafeinheiten (8 Monate) zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt. Zudem wurde die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich im Urteilsdispositiv festgestellt (vgl. Ziff. VIII.1.).