7.15.4 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten beläuft sich die verschuldensangemessene Freiheitsstrafe für den versuchten Raub, die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die Diebstähle, die Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, den Raufhandel, die Hausfriedensbrüche, die Sachbeschädigungen sowie die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz somit auf 40 Monate Freiheitsstrafe. 7.16 Verletzung des Beschleunigungsgebots Das in Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101), Art. 6 Ziff.