mit seiner Familie zusammen. Von Oktober bis Dezember 2021 habe er eine Therapie in der Klinik CF.________ gemacht. Er wolle sein Leben ändern, sei sich aber bewusst, dass er ein Alkoholiker sei. Anzufügen ist an dieser Stelle auch, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des oberinstanzlichen Urteils im Vollzug für gewisse Ersatzfreiheitsstrafen stand (pag. 2242 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte er ergänzend aus, dass er immer noch Alkohol konsumiere, dies aber kontrolliert und nicht in Gegenwart seiner Familie. Dafür habe er bei CR.________ ein betreutes WG-Zimmer erhalten, welches er selbstständig organisiere.