Dieses aktuelle Setting der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten besteht gemäss Leumundsbericht vom 19. Juli 2022 (pag. 2233 ff.) und Bericht zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vom 18. Juli 2022 (pag. 2236 f.) grundsätzlich nach wie vor. Nach den neusten Abklärungen soll der Beschuldigte zeitweise arbeiten, bei fortbestehender Sozialhilfeabhängigkeit, wobei er jedoch nach maximal vier bis Monaten genug von der jeweiligen Beschäftigung habe bzw. diese ihm zu viel werde. Mit Frau CH.________ sei er wieder in einer Paarbeziehung, er wohne zeitweise auch wieder in W.________ mit seiner Familie zusammen.