Letzteres entspreche jedoch nicht jenem Unterstützungsangebot, das er sich wünsche. Vom 14.10.2020 bis 11.11.2020 absolvierte der Beschuldigte einen Alkoholentzug in der Klinik CF.________ in CG.________ (pag. 1919). Er sei froh, dass er im Entzug gewesen sei und wisse nun, woran er arbeiten müsse (pag. 1890, Z. 18 f.). Betreffend seiner aktuellen Wohnsituation führte der Beschuldigte im Rahmen der Hauptverhandlung aus, dass sich die Nachbarn von Frau CH.________ irgendwann an den zahlreichen Vorfällen gestört