Der Beschuldigte leidet an ADHS, wobei er diesbezüglich keine Medikamente einnimmt (pag. 248, Z. 35). Gemäss eigenen Angaben war der Beschuldigte während einer langen Zeit alkoholabhängig (pag. 248, Z. 46 ff.). Aufgrund des übermässigen Alkoholkonsums habe er Gedächtnislücken. Dies äussere sich darin, dass wenn man ihm beispielweise etwas sage, es nicht mal fünf Minuten gehe, bis er sich nicht mehr daran erinnern könne (pag. 1250, Z. 208 ff.). Neben seiner Alkoholproblematik und dem Marihuanakonsum liegen jedoch keine weiteren gesundheitlichen Probleme vor (pag. 1250, Z. 238 ff.).