Wie bereits zu früheren Zeitpunkten im Verfahren (pag. 313; pag. 409) wurde der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung nach wie vor vom Sozialdienst unterstützt (pag. 1889, Z. 44 ff.). Zurzeit nimmt er an einem Arbeitsintegrationsprogramm («CD.________») teil, welches vom Sozialdienst organisiert wird (pag. 1918): Hierbei arbeitet er in einem Pensum von 60%, wobei er seinen Beschäftigungsgrad später evtl. erhöhen möchte, zumal ihm die Arbeit sehr gefalle (pag. 1890, Z. 36 ff.). Der Beschuldigte verfügt über kein Vermögen oder Ersparnisse, weist jedoch Schulden auf (pag. 1240).