Der Werdegang des Beschuldigten wurde wie folgt korrekt durch die Vorinstanz wiedergegeben (pag. 2076 f.; S. 100 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde am .________ in BZ.________, CA.________, geboren wo er bis ca. zu seinem 5. Lebensjahr lebte (pag. 409). Danach wuchs er in CB.________ bei seinen Eltern auf, zu denen er keinen Kontakt mehr pflegt. Er hat einen älteren Bruder und eine ältere Schwester, welche beide in C.________ wohnen, zu denen er aber zeitweise ebenfalls keinen Kontakt mehr hatte. Zudem hat der Beschuldigte auch noch zwei Halbbrüder und eine Halbschwester (pag.