30 chend sind von den 30 Strafeinheiten 2/3, ausmachend 20 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen. 7.14 Zwischenfazit Auf Grund der objektiven und subjektiven Tatschwere sowie unter teilweiser Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit beim Beschuldigten ergibt sich eine Freiheitsstrafe 1141 Tagen, ausmachend rund 38 Monate Freiheitsstrafe. 7.15 Täterkomponenten 7.15.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Werdegang des Beschuldigten wurde wie folgt korrekt durch die Vorinstanz wiedergegeben (pag.