Somit sind für die beiden Sachbeschädigungen rund 16 Strafeinheiten (d.h. rund 13 Strafeinheiten für den Vorfall 2015 und 3 Strafeinheiten für den Vorfall 2020) asperierend zu berücksichtigen. 7.13 Asperation (Widerhandlungen gegen das WG) 7.13.1 Tatvorgang Der Beschuldigte führte anlässlich des Raubversuchs vom 21. Oktober 2014 einen Teleskop-Schlagstock mit sich und, ohne eine Waffentragbewilligung dafür zu besitzen (pag. 1997 ff./pag. 2004; S. 21 ff./S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zudem führte er am 8. Februar 2014 ein Schmetterlingsmesser und ein Springmesser ohne Waffentragbewilligung mit sich (pag.