938.1]) und deshalb als Ursache einer stark verminderten Schuldfähigkeit zu betrachten ist. Entsprechend ist hier die Strafe von 20 Strafeinheiten zunächst um 75% bzw. 15 Strafeinheiten zu reduzieren und erst anschliessend mit 2/3 zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. Somit sind für die beiden Sachbeschädigungen rund 16 Strafeinheiten (d.h. rund 13 Strafeinheiten für den Vorfall 2015 und 3 Strafeinheiten für den Vorfall 2020) asperierend zu berücksichtigen. 7.13 Asperation (Widerhandlungen gegen das WG) 7.13.1 Tatvorgang