29 Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Täter, der den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt, wobei ein Schaden in Höhe von CHF 300.00 entsteht, 15 Strafeinheiten vor. Zudem wird festgehalten, dass sich die Referenzstrafe nach Massgabe der Schadenshöhe erhöht (VBRS-Richtlinien 2015/2020/2021, S. 47). Die nachfolgend auszufällenden Strafen orientieren sich primär an der Höhe des eingetretenen Sachschadens, zumal der Beschuldigte in keinem der Fälle besondere Anstrengungen unternahm, um einen Sachschaden herbeizuführen.