144 StGB ist die unbeeinträchtigte tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache. Geschützt sind neben dem Eigentum auch Gebrauchsund Nutzungsrechte an einer Sache (WEISSENBERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 2 zu Art. 144 StGB).