Es seien keine Waffen im Spiel gewesen und der Beschuldigte habe die Schlägerei, bei der es wohl letztlich um Marihuana gegangen sei, nicht ausgelöst (pag. 2036/pag. 2073 f.; S. 60/S. 97 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 7.10.2 Objektive und subjektive Tatschwere