Bei der Anhaltung hatte er aber eine angefangene Wodka-Flasche in der Hand (pag. 497). Die Polizei hielt dem Beschuldigten in der Befragung vor, er habe einen betrunkenen Eindruck gemacht (pag. 512). Daraus und aus dem Verhalten des Beschuldigten (er wollte anfänglich bspw. die Angelegenheit durch Zücken einer 10er-Note klären [pag. 497]) ist auf eine starke Alkoholisierung zu schliessen. Auch beim Vorfall vom Juli 2019 war der Beschuldigte stark alkoholisiert.