417) und das Verhalten des Beschuldigten (man wollte ihm helfen, er reagierte aggressiv) seine Beeinträchtigung. Am 7./8. Februar 2019 liess der Beschuldigte nach einer gewissen Zeit nur einen Drogenschnelltest zu (positiv auf THC), machte aber geltend, er sei alkoholisiert gewesen (pag. 487 f. Z. 172 ff./pag. 1882 ff. Z. 14 ff.), was auf Grund der Schilderungen der Polizei zum Verhalten des Beschuldigten plausibel erscheint. Anfangs April 2019 verweigerte der Beschuldigte eine Testung. Bei der Anhaltung hatte er aber eine angefangene Wodka-Flasche in der Hand (pag.