Bei den Konflikten des Beschuldigten mit der Polizei handelt es sich um wiederkehrende Abläufe mit kleinen Variationen, wobei stellvertretend für sämtliche Fälle auf das Geschehen vom 19. November 2016 hinzuweisen ist, wonach der Beschuldigte um 16:35 Uhr in C.________ aufgrund eines Vorfalls in stark alkoholisiertem Zustand am Bahnhof C.________ von einer Polizeipatrouille angehalten wurde, woraufhin er vier Polizisten tätlich und verbal angriff.