139 StGB). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) der aktuellen Fassung (Stand 1. Januar 2021) und der Fassung per 1. Januar 2013 sehen für einen einfachen Diebstahl, bei welchem der Täter im Elektronik Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 behändigt und das Geschäft ohne zu bezahlen verlässt, 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien 2013, S. 44; VBRS-Richtlinien 2021, S. 47).