24 fähigkeit aufgrund des Alkoholproblems des Beschuldigten schliessen lassen, liegen – gerade mit Blick darauf, dass der Handel mit Marihuana einer gewissen Organisation bedurfte – nicht vor. 7.7.3 Fazit Asperation Insgesamt liegt ein leichtes Verschulden im untersten Bereich vor. Die Kammer erachtet für den Marihuanahandel eine Strafe von 12 Monaten als angemessen. Davon sind 8 Monate Freiheitsstrafe asperierend zu berücksichtigen. 7.8 Asperation (Diebstähle) 7.8.1 Tatvorgänge Gemäss erstelltem Sachverhalt drang der Beschuldigte zusammen mit AJ.