23 7.7 Asperation (qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG) 7.7.1 Tatvorgang Der Beschuldigte verkaufte in der Zeit von Sommer 2012 bis Oktober 2014 insgesamt fünf Kilogramm Marihuana. Dabei erzielte er einen Umsatz von CHF 100'000.00 und einen Gewinn von CHF 57'500.00, wobei es ihm primär darum ging, seinen Eigenkonsum bzw. seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Gemäss erstelltem Sachverhalt kaufte der Beschuldigte jeweils eine Portion von AJ.